Wahlfreiheit ermöglichen – Betreuungsplätze für alle

Ich bin Sandra, 35 Jahre alt und eine von rd. 180.000 Alleinerziehenden in Österreich. Mein Sohn Moritz ist 8 Jahre alt und wir wohnen in Kärnten.

Meine Ausbildung zur DGKS (im zweiten Bildungsweg) musste ich abbrechen, weil ich schwanger wurde und mir dies finanziell nicht mehr leisten konnte. Gleich nach der Karenz stieg ich ins Berufsleben ein und brachte Moritz in einer tollen Krabbelstube unter.

Krabbelstube und Vollzeitstelle waren nicht vereinbar

Der Stress fing an, als der Arbeitsbeginn auf 06:30 – 07:00 gelegt wurde und dies mit den Öffnungszeiten der Krabbelstube kollidierte. Dazu kam, dass die Krabbelstube viele Schließtage hatte, viel mehr, als ich Urlaubstage zur Verfügung hatte. So ging es nicht weiter.

Ich setzte alle Hebel in Bewegung und weil auch die Stadt sich für mich einsetzte, bekam ich einen Platz in einer anderen Krabbelstube. Leider fühlten Moritz und ich uns dort von Anfang an unwohl, denn die Qualität der Betreuung war unterdurchschnittlich. Moritz weinte jeden Morgen und mir brach das jedes Mal aufs Neue das Herz.

Schließlich entschied ich, doch noch einmal die Mühen auf mich zu nehmen und einen neuen Platz zu suchen. Ich hatte großes Glück: In einer Gruppe war ein Kind abgemeldet worden und es war wie bei der ersten Einrichtung: Freundlich und familiär.

Der Kindergarten war doch nicht so flexibel, wie erst angenommen

Ich entschied mich im Anschluss an die Krabbelstube für ein Generationsprojekt und Betriebskindergarten, auch wegen der Öffnungszeiten. Diese waren von 06:30 Uhr bis 19:00 Uhr, was für berufstätige Eltern natürlich eine unglaubliche Entlastung ist! Nach dem Wechsel in einen Job, wo ich oft länger arbeiten musste stellte sich heraus, dass die Öffnungszeiten doch nicht so flexibel waren. Die frühen Öffnungszeiten waren nur für Betriebskinder vorgesehen. Weil es sehr oft knapp wurde, sprang mein Vater – der leider krank ist – manchmal ein und brachte Moritz später in den Kindergarten.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Sohn nicht länger als bis 4 oder halb 5 im Kindergarten bleiben sollte. Das setzte mich zunehmend unter Druck. Also bat ich auch hier meinen Vater darum, einzuspringen. Das gab wieder Probleme, denn Moritz sollte laut den Betreuerinnen von mir gebracht und geholt werden und nicht von seinem Opa. Wenn Feiern stattfanden, wurde der Kindergarten bereits mittags geschlossen. Es wurden Einladungen ausgeschickt zum Frühstück – daran konnte ich als Vollzeit arbeitende Mutter jedoch nur schwer oder gar nicht teilnehmen.

Auch wurde bei Moritz seitens des Kindergartens ADHS „diagnostiziert“ und er wurde gesondert behandelt. Als ich mir eine zweite, professionelle Meinung einholte, stellte sich heraus, dass er kein ADHS hatte. Später wurde bei ihm Asperger, eine leichte Form von Autismus diagnostiziert.

Mittlerweile besucht Moritz eine Schule, in der er sich richtig wohl und angenommen fühlt und wo ausgezeichnete Pädagoginnen und Pädagogen am Werk sind. Nachmittags geht er in den Hort.

Ich habe Angst, Kinderbetreuung und Job nicht unter einen Hut zu bekommen

Ich bin derzeit auf Jobsuche und das Thema mit der Kinderbetreuung bereitet mir schon wieder Magenschmerzen. Ich habe Angst davor, wieder nur einen Job zu bekommen, bei dem ich so arbeiten muss, dass ich Kinderbetreuung und Arbeit nicht vereinbaren kann. Ich will einem Betrieb sorglos zur Verfügung stehen können, ohne schlechtes Gewissen und in dem Wissen, dass mein Kind qualitativ top betreut wird.

Wir Arbeitnehmer/innen sollen flexibel sein und uns auf Arbeitszeiten und Arbeitsmarkt einstellen können. Das würde ich auch gerne!

Denn am liebsten würde ich mich umschulen lassen und endlich im Sozialbereich arbeiten doch auch eine Ausbildung ist mit der Kinderbetreuung nur schwer vereinbar. Wäre die Kinderbetreuung kostenlos, wäre auch eine Ausbildung wieder denkbar und ich könnte mir endlich meinen Lebenstraum erfüllen.

Unterschreib für mich.

Unterschreib für Sandra vom 1.-8. Oktober in jedem österreichischen Gemeindeamt!

Das Frauenvolksbegehren fordert:

  • Den Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Betreuung für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr unabhängig vom Wohnort und Erwerbsstatus der Eltern

  • Die Vereinbarkeit der Betreuungseinrichtung mit einer Vollzeitberufstätigkeit der Eltern, also ganztägige und ganzjährige Öffnungszeiten sowie leichte Erreichbarkeit

  • Vereinheitlichte bundesweite Qualitätsstandards für eine bedarfsorientierte Betreuung und eine individuelle (Früh-)Förderung