Story

I am getting so sad, when I tell people the reason I left my home, my friends, my family. I lost my human rights to live freely and safely because of my sexual orientation.
I wished we could all be at peace with ourselves despite race, sex and religion.

Das fordert das Frauen*Volksbegehren konkret:

  • Die gesetzliche Verankerung von frauen*- und geschlechtsspezifischen Fluchtgründen nach UNHCR-Richtlinien sowie eine geschlechtersensible Auslegung und Anwendung von Migrationsrecht, wie es etwa die UN-Frauenrechtskonvention und Istanbul-Konvention vorsehen

  • Verpflichtende Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizei, Dolmetscher*innen sowie behördliche und gerichtliche Entscheidungsträger*innen

  • Das Recht auf schnelle und sichere Familienzusammenführung

  • Einen eigenständigen und vom/von der Ehepartner*in unabhängigen Aufenthaltsstatus

  • Die geschlechtergetrennte Unterbringung, spezielle Schutzräume sowie Zugang staatlich finanzierter, geschlechtsspezifischer, medizinischer und psychologischer Therapie und Beratung

Warum verdienen flüchtende Mädchen*, Frauen* und LGBTIQ-Personen besonderen Schutz?

Frauen* haben wie auch lesbisch, schwul, bisexuell, intersexuell, queer oder transgender lebende Personen oft spezifische Gründe zu fliehen: Sie wollen konservativen Gesellschaften und einer Politik, die ihnen keine Rechte gibt, den Rücken kehren und ein freies, selbstbestimmtes Leben führen. In ihrer Heimat sind sie etwa durch Zwangsheirat, Menschenhandel, Genitalverstümmlung oder Todesstrafe bedroht. Manche Gerichtsurteile erkennen dies bereits an, doch meistens werden geschlechterspezifische Fluchtgründe in erster Instanz kaum erkannt und anerkannt.

Um das zu ändern, braucht es neben spezieller Rechtsberatung und Information vor der Einvernahme Schulung und Sensibilisierung für BeamtInnen oder Unterkunftsbetreuende über spezifische Fluchtgründe.

Hintergrund

  • 50 % aller Menschen auf der Flucht sind Frauen*.

  • Geschlechtsspezifische Fluchtgründe sind real, werden aber in der Praxis nur sehr spät im Verfahren und oftmals erst nach Beratung der Betroffenen erkannt.

  • Bei der Prüfung und Bewertung von Anträgen auf internationalen Schutz sind Stereotype und pauschale Zuschreibungen noch immer gang und gäbe.

Kontakt

Frauenvolksbegehren 2.0 – Verein für Frauen*- und Gleichstellungspolitik in Österreich

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