Frauen* haben wie auch lesbisch, schwul, bisexuell, intersexuell, queer oder transgender lebende Personen oft spezifische Gründe zu fliehen: Sie wollen konservativen Gesellschaften und einer Politik, die ihnen keine Rechte gibt, den Rücken kehren und ein freies, selbstbestimmtes Leben führen. In ihrer Heimat sind sie etwa durch Zwangsheirat, Menschenhandel, Genitalverstümmlung oder Todesstrafe bedroht. Manche Gerichtsurteile erkennen dies bereits an, doch meistens werden geschlechterspezifische Fluchtgründe in erster Instanz kaum erkannt und anerkannt.
Um das zu ändern, braucht es neben spezieller Rechtsberatung und Information vor der Einvernahme Schulung und Sensibilisierung für BeamtInnen oder Unterkunftsbetreuende über spezifische Fluchtgründe.