Story

Als Oma wünsche ich mir das Beste für meine Enkelkinder. Ich sehe sie einfach so gerne in meinem Garten spielen. Aber auch ich habe nicht immer Zeit meinen Sohn und meine Schwiegertochter zu unterstützen.

Ich finde, der Staat sollte Kinderbetreuung zur Verfügung stellen. Immer. Für alle.

Das fordert das Frauen*Volksbegehren konkret:

  • Den Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Betreuung für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr unabhängig vom Wohnort und Erwerbsstatus der Eltern

  • Die Vereinbarkeit der Betreuungseinrichtung mit einer Vollzeitberufstätigkeit der Eltern, also ganztägige und ganzjährige Öffnungszeiten sowie leichte Erreichbarkeit

  • Vereinheitlichte bundesweite Qualitätsstandards für eine bedarfsorientierte Betreuung und eine individuelle (Früh-)Förderung

Warum braucht es einen Rechtsanspruch auf kostenlose Kinderbetreuung?

Gerade für Kinder unter drei Jahren fehlen in Österreich qualitativ wertvolle Kinderbetreuungsplätze, insbesondere in den ländlichen Regionen. Da Kinder nach wie vor eher „Frauen*sache“ sind, können diese oft nur in Teilzeit oder gar nicht berufstätig sein. Dies ist einer der Gründe, warum Frauen* ein wesentlich niedrigeres Lebenseinkommen und letztendlich viel geringere Pensionen als Männer* haben. Der flächendeckende Ausbau der Kinderbetreuungsplätze ist daher nach wie vor ein zentrales gleichstellungspolitisches Ziel.

Jedes Kind hat ein Recht auf Förderung, unabhängig davon, wo es wohnt und wieviel die Eltern verdienen. Der Förderungsauftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und soll dessen Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ermöglichen. Damit das gelingt, ist eine funktionierende Beziehung zwischen Kind und Betreuungsperson unverzichtbar. Diese erfordert ein Mindestmaß an qualitativen Ressourcen, vor allem im Hinblick auf die Qualifizierung und Bezahlung der Betreuungspersonen, die Gruppengrößen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel.

Hintergrund

  • Derzeit hängen Platzangebot, Kosten, Betreuungsqualität und Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich stark vom Wohnort ab.

  • Für sieben von zehn Kindern unter sechs Jahren gibt es in Österreich keinen Betreuungsplatz, der mit einer Vollzeitarbeit der Eltern vereinbar ist.

  • Nur das letzte Kindergartenjahr vor der Volksschule ist in ganz Österreich gratis: gefördert werden 20 Stunden pro Woche, das Mittagessen ist extra zu zahlen.

  • Für Frauen* in Österreich ist die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Erwachsenen der wichtigste Grund für die Teilzeitbeschäftigung: bei den 15- bis 64-Jährigen für 37,5 % und bei den 25- bis 49-Jährigen mit einem Kind unter 15 Jahren sogar für 80,3 %.

Kontakt

Frauenvolksbegehren 2.0 – Verein für Frauen*- und Gleichstellungspolitik in Österreich

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