Gerade für Kinder unter drei Jahren fehlen in Österreich qualitativ wertvolle Kinderbetreuungsplätze, insbesondere in den ländlichen Regionen. Da Kinder nach wie vor eher „Frauen*sache“ sind, können diese oft nur in Teilzeit oder gar nicht berufstätig sein. Dies ist einer der Gründe, warum Frauen* ein wesentlich niedrigeres Lebenseinkommen und letztendlich viel geringere Pensionen als Männer* haben. Der flächendeckende Ausbau der Kinderbetreuungsplätze ist daher nach wie vor ein zentrales gleichstellungspolitisches Ziel.
Jedes Kind hat ein Recht auf Förderung, unabhängig davon, wo es wohnt und wieviel die Eltern verdienen. Der Förderungsauftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und soll dessen Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ermöglichen. Damit das gelingt, ist eine funktionierende Beziehung zwischen Kind und Betreuungsperson unverzichtbar. Diese erfordert ein Mindestmaß an qualitativen Ressourcen, vor allem im Hinblick auf die Qualifizierung und Bezahlung der Betreuungspersonen, die Gruppengrößen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel.