Story

Stellt euch vor, ihr seid in einem Raum mit 20 Menschen, dann sind vier von ihnen von Gewalt betroffen. So ist das Verhältnis.

Ich wünsche mir, dass es in Zukunft für jede*n von ihnen eine Anlaufstelle gibt.

Das fordert das Frauen*Volksbegehren konkret:

  • Den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten und rechtlich abgesicherten, leicht zugänglichen, kostenfreien Einrichtungen und Beratungsstellen für alle gewaltbetroffenen Frauen* und ihre Kinder

  • Den Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren

  • Verstärkte Sensibilisierungsprogramme in Schulen, der Justiz und der Polizei sowie Präventionsprogramme und Antigewalttrainings für Gefährdende

Warum braucht es den Ausbau von Gewaltschutz und Gewaltprävention?

Gewalt trifft Frauen* aus allen sozialen Schichten, unabhängig vom Bildungsstand, religiöser und ethnischer Zugehörigkeit, Einkommen, Alter oder Familienstand. Und diese Gewalt hat viele Formen. Dazu gehört auch psychische Gewalt oder “Psychoterror” wie Schlafentzug, Kontrollieren, Beschlagnahme von Kommunikationsmitteln, Drohungen, Erniedrigungen oder Entzug von Geld oder Nahrung.

Österreich ist gesetzlich vergleichsweise gut aufgestellt und hat als eines der ersten Länder in Europa den rechtlichen Ausbau von Gewaltschutz umgesetzt. Mit 1. Jänner 2016 wurde auch das Strafgesetz mit dem so genannten „Po-Grapsch-Paragrafen” nachgeschärft. Soll Gewaltschutz wirksam sein, braucht es neben den Gesetzen auch genug Ressourcen: Schätzungen zufolge fehlen in ganz Österreich bis zu 200 Millionen Euro. Deshalb gibt es zu wenige Frauen*häuser und spezialisierte Zufluchtseinrichtungen sowie zu wenig Geld für Täterarbeit und Gewaltprävention. Die Finanzierung für den Gewaltschutz ist Länderweise geregelt und die Absicherung nicht garantiert. Das führt dazu, dass in einigen Bundesländern die Frauen*häuser nicht für Asylwerber*innen und Frauen* mit prekärem Aufenthaltsstatus offenstehen.

Hintergrund

  • Jede fünfte Frau* über 15 ist in Österreich von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffen, viele mehrmals in ihrem Leben.

  • Drei von vier Frauen* sind von sexueller Belästigung betroffen.

  • Ein Großteil der gewalttätigen Übergriffe finden in der Familie und im Bekanntenkreis statt, sexuelle Übergriffe oft auch im öffentlichen Raum.

  • Aktuelle Kampagnen wie #metoo zeigen auf, dass vor allem sexuelle Belästigung und Gewalt Alltag von Millionen von Frauen* weltweit und auch in Österreich ist.

  • Aufgrund der fehlenden Finanzierung von Frauen*häusern mussten im Jahr 2015 über 350 schutzbedürftige Frauen* und Kinder abgewiesen werden.

  • Frauen*, die um Asyl ansuchen oder einen prekären Aufenthaltsstatus haben, sind oft nicht in die Zielgruppe von vertraglichen und gesetzlichen Regelungen inkludiert.

Kontakt

Frauenvolksbegehren 2.0 – Verein für Frauen*- und Gleichstellungspolitik in Österreich

E-Mail-Adresse

office@frauenvolksbegehren.at

Telefon

+43 664 514 6322

Spendenkonto

IBAN: AT40 2011 1837 2146 0700
BIC: GIBAATWWXXX

ZVR. 1503460277