Story
Stellt euch vor, ihr seid in einem Raum mit 20 Menschen, dann sind vier von ihnen von Gewalt betroffen. So ist das Verhältnis.
Ich wünsche mir, dass es in Zukunft für jede*n von ihnen eine Anlaufstelle gibt.
Gewalt trifft Frauen* aus allen sozialen Schichten, unabhängig vom Bildungsstand, religiöser und ethnischer Zugehörigkeit, Einkommen, Alter oder Familienstand. Und diese Gewalt hat viele Formen. Dazu gehört auch psychische Gewalt oder “Psychoterror” wie Schlafentzug, Kontrollieren, Beschlagnahme von Kommunikationsmitteln, Drohungen, Erniedrigungen oder Entzug von Geld oder Nahrung.
Österreich ist gesetzlich vergleichsweise gut aufgestellt und hat als eines der ersten Länder in Europa den rechtlichen Ausbau von Gewaltschutz umgesetzt. Mit 1. Jänner 2016 wurde auch das Strafgesetz mit dem so genannten „Po-Grapsch-Paragrafen” nachgeschärft. Soll Gewaltschutz wirksam sein, braucht es neben den Gesetzen auch genug Ressourcen: Schätzungen zufolge fehlen in ganz Österreich bis zu 200 Millionen Euro. Deshalb gibt es zu wenige Frauen*häuser und spezialisierte Zufluchtseinrichtungen sowie zu wenig Geld für Täterarbeit und Gewaltprävention. Die Finanzierung für den Gewaltschutz ist Länderweise geregelt und die Absicherung nicht garantiert. Das führt dazu, dass in einigen Bundesländern die Frauen*häuser nicht für Asylwerber*innen und Frauen* mit prekärem Aufenthaltsstatus offenstehen.
zu dem Thema findest du hier: