Allgemeines

Das Frauen*Volksbegehren bietet auf ihrem Internetportal Fotografien und bildliche Darstellungen (in der Folge „Bildmaterial“) an. Das Bildmaterial kann von Benützer*innen durch Download elektronisch vom Internetportal bezogen werden.

Der Bezug und die Verwendung des Bildmaterials erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“), auch wenn der Zugriff auf das Internetportal von außerhalb der Republik Österreich erfolgt. Der Benutzer erklärt durch das Anklicken des Feldes „Zustimmung zu den AGB“ auf dem Internetportal, jedenfalls aber durch die Verwendung des Bildmaterials seine Zustimmung zu diesen AGB.

Rechte an dem Bildmaterial

Das Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Frauen*Volksbegehren verfügt über Werknutzungsrechte hinsichtlich des Bildmaterials.

Das Frauen*Volksbegehren ist hinsichtlich des Bildmaterials berechtigt, Dritten Nutzungsbewilligungen für die Berichterstattung und für Kommunikationszwecke über das Frauen*Volksbegehren zu erteilen. Davon ausgenommen ist die Weitergabe an Dritte für die kommerzielle Nutzung.

Nutzungsbewilligung

Der*die Benutzer*in ist ausschließlich zur Nutzung des Bildmaterials für die Berichterstattung über das Frauen*Volksbegehren berechtigt. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.

Nutzung ist die Veröffentlichung und Vervielfältigung des Bildmaterials, etwa durch Abdruck, Reproduktion, Projektion oder Kopie, die Verwendung bei Präsentationen sowie jede sonstige Art der Verbreitung und Veröffentlichung. Eine sinnerhaltende Bearbeitung ist dabei, soweit dies technisch erforderlich ist, zulässig. Als Nutzung gilt auch die Übertragung von Bildmaterial gleich über welches Medium, insbesondere über Fernsehen, Kabel, Fernmeldenetze oder das Internet.

Die Nutzungsbewilligung wird jedoch höchstens in dem Umfang erteilt, wie sie dem Frauen*Volksbegehren von dem*der Bildautor*in eingeräumt wurde. Das bedeutet insbesondere, dass bei Verwendung von Bildmaterial auf dem sonderrechtlich (etwa nach Urheber-, Marken- oder Musterrecht) geschützte Gegenstände oder Zeichen abgebildet sind, der*die Benutzer*in selbst das Einvernehmen mit dem Berechtigten herzustellen hat.

Eine darüber hinausgehende Nutzung oder eine Nutzung zu anderen Zwecke ist untersagt. Der Benutzer erwirbt weder Eigentums-, noch Urheber-, noch Werknutzungsrechte am Bildmaterial. Der*die Benutzer*in darf das Bildmaterial nicht zum Nachteil des Frauen*Volksbegehrens verwenden.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Nutzungsbewilligung unentgeltlich, nicht exklusiv, nicht übertragbar und gilt für die einmalige Nutzung.

Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Jegliches Bildmaterial ist vom Besteller sicher vor dem Zugriff Dritter zu verwahren.

Dauer der Nutzungsbewilligung

Die Nutzungsbewilligung wird für höchstens ein Jahr ab Bezug eingeräumt. Eine Archivierung ist vorbehaltlich der Verwendung im Rahmen eines Zeitungsarchivs nicht gestattet.

Digitales Bildmaterial sowie digitale Kopien analogen Bildmaterials bzw. analoge Kopien digitalen Bildmaterials sind binnen der genannten Frist von allen Speichermedien zu löschen bzw. zu vernichten. Das Frauen*Volksbegehren behält sich das Recht vor, den Umfang der Nutzung jederzeit einseitig einzuschränken oder die Nutzungsbewilligung überhaupt zu entziehen und die weitere Verwendung des Bildmaterials zu untersagen.

Rechtsfolgen von Verletzungen der Nutzungsbedingungen

Die Verwendung von Bildmaterial entgegen der Bestimmungen verstößt gegen Rechte des Frauen*Volksbegehren und allenfalls auch dritter Personen. Der*die Benutzer*in haftet für sämtliche aus einer nicht genehmigten Nutzung entstehenden Schäden. Ansprüche dritter Personen hat der Benutzer zu tragen und das Frauen*Volksbegehren diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Der*die Benutzer*in selbst haftet für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen auch dann, wenn Bildmaterial vereinbarungswidrig an Dritte weitergegeben wurde oder der*die Benutzer*in einem Dritten unter Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen den Zugriff auf das Bildmaterial ermöglich hat.

Gewährleistung / Haftungsbeschränkungen

Das Frauen*Volksbegehren übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die Qualität oder Inhalte des Bildmaterials. Auch bei vereinbarungsgemäßer Nutzung des Bildmaterials durch den*die Benutzer*in kann ein Eingriff in Rechte Dritter, insbesondere auch Urheber- und/oder Nutzungs- und/oder Persönlichkeitsrechte nicht ausgeschlossen werden. Das Frauen*Volksbegehren übernimmt diesbezüglich keine wie immer geartete Haftung. Der*die Benutzer*in wird das Frauen*Volksbegehren gegen diesbezügliche Ansprüche Dritter schad- und klaglos halten.

Fotonachweis / Belegexemplar

Als Bildunterschrift bzw. an geeigneter Stelle ist das Frauen*Volksbegehren wie folgt zu nennen: Frauen*Volksbegehren

Wird das Bildmaterial unter Angabe des Fotografen-Namens bereitgestellt, ist der Benutzer zur folgenden Nennung am Bildmaterial verpflichtet: Frauen*Volksbegehren/ Name des Fotografen.

An der Zuordnung des Frauen*Volksbegehren und des Fotografen zur jeweiligen Abbildung darf kein Zweifel bestehen. Das Frauen*Volksbegehren erhält unmittelbar nach erfolgter Veröffentlichung zum Nachweis der vereinbarungsgemäßen Nutzung unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt eine dem wirtschaftlichen Gehalt entsprechende Regelung. Die gilt auch für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

Auf diesen Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

Kontakt

Frauenvolksbegehren 2.0 – Verein für Frauen*- und Gleichstellungspolitik in Österreich

E-Mail-Adresse

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Telefon

+43 664 514 6322

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