Story

Jedes Kind ist wertvoll und verdient die besten Chancen. Es sollte selbstverständlich sein, dass Staat und Gesellschaft für alle Kinder Sorge tragen.

Das wünsche ich meinem Sohn, der in einer Ein-Eltern-Familie groß wird, genauso wie jedem anderen Kind.

Das fordert das Frauen*Volksbegehren konkret:

  • EINEN STAATLICH GARANTIERTEN ANSPRUCH AUF UNTERHALTSVORSCHUSS SOLANGE FAMILIENBEIHILFE BEZOGEN WIRD

  • DIE ANPASSUNG DER UNTERHALTSBEMESSUNG AN ANGEMESSENE REGELBEDARFSSÄTZE

  • Entkoppelung der Zahlung von der Leistungsfähigkeit des*der Unterhaltspflichtigen, gleichzeitige Beibehaltung der Verpflichtung zur Rückzahlung nach Leistungsfähigkeit

  • Bundesweiten Ausbau der staatlich finanzierten, rechtlich abgesicherten Frauen- und Mädchenberatungsstellen

Warum braucht es den Unterhaltsvorschuss?

In Österreich gibt es rund 180.000 Alleinerziehende mit Kindern, die unter 25 Jahre alt sind. In den allermeisten Fällen übernehmen Frauen* die alleinige Erziehungsverantwortung. Sie und ihre Kinder haben in Österreich das höchste Armutsrisiko.

In rund der Hälfte der betroffenen Fälle wird über einen längeren Zeitraum zu wenig oder gar kein Unterhalt gezahlt. Die Auszahlung des Unterhalts kann nämlich aktuell auf Anordnung des Gerichtes sofort und rückwirkend gestoppt werden. Die Klärung dieser Ansprüche dauert oft mehrere Monate, in denen rund 70.000 betroffene Kinder keinerlei oder zu wenig Unterhalt bekommen. Denn der Staat übernimmt nicht automatisch die Alimente.

Außerdem besteht der Unterhaltsanspruch nur bis zum 18. Lebensjahr. Wenn Jugendliche auch danach noch eine Ausbildung oder ein Studium machen möchten, müssten sie theoretisch einen Elternteil vor Gericht klagen, denn alle Behörden (z.B. die Stipendienstelle) berechnen ihre Leistungen unter Einbeziehung der Alimente.

Hintergrund

  • Insgesamt gibt es rund 300.000 Alleinerziehende in Österreich, davon sind mehr als 90 Prozent Frauen* (Stand 2016).

  • Jeder vierte armutsgefährdete Mensch in Österreich ist unter 19 Jahren – insgesamt 290.000 Kinder und Jugendliche.

  • Der Unterhaltsschuldner kann jederzeit die Herabsetzung der Zahlung beantragen.

  • Das hat oft zur Folge, dass die Unterhaltszahlung während der teilweise monatelang dauernden Verfahren auf empfindlich niedrige Summen reduziert oder ausgesetzt wird.

  • Die Gerichtsprozesse sind extrem kostspielig und langwierig.

  • Immer mehr Studierende müssen einen Elternteil klagen, da die Unterhaltsgarantie nur bis zum 18. Lebensjahr gilt.

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Frauenvolksbegehren 2.0 – Verein für Frauen*- und Gleichstellungspolitik in Österreich

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