Story

Als Unternehmensberaterin habe ich gelernt, Barrieren zwischen Kund*innen und Firma abzubauen und erwarte mir, dass in meinem Leben weder Geschlecht noch Behinderung zu welchen werden.

Ohne, dass wir in Politik und Wirtschaft repräsentiert sind, wird sich aber nichts ändern.

Das fordert das Frauen*Volksbegehren konkret:

  • Die Hälfte aller Plätze für Wahllisten und in Vertretungskörpern auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene für Frauen* und Männer*

  • Die Hälfte aller Plätze in politischen Interessensvertretungen und der Sozialpartnerschaft sowie in diversen öffentlichen Beiräten, Gremien, Kommissionen etc. für Frauen* und Männer*

  • Die Hälfte aller Plätze in Leitungs- und Kontrollgremien von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften für Frauen* und Männer*

  • Wirksame Sanktionen, wenn die Quoten nicht erfüllt werden

Warum steht Frauen* jeder zweite Sitz am Entscheidungstisch zu?

Österreich ist eine repräsentative Demokratie. Aber Frauen* sind nicht entsprechend ihres Bevölkerungsanteils vertreten. Deswegen entscheiden mehrheitlich Männer* über das tägliche Leben, auch wenn ihnen oftmals die Erfahrung weiblicher Lebensrealitäten fehlt. Frauen* machen nichts besser, nur weil sie Frauen* sind, aber sie verbreitern den Blickwinkel und erhöhen die Chance für Entscheidungen, die allen dienen.

Insbesondere trifft dies auch in der heimischen Privatwirtschaft zu, wo der Männer*anteil in Vorständen und Aufsichtsräten unverändert bei 90 Prozent liegt. Und das, obwohl jedes Unternehmen profitiert, wenn Entscheidungsgremien die gesamte Gesellschaft abbilden. Dass Frauen* nicht ausreichend vorkommen, ist nicht nur eine Geringschätzung weiblicher Leistung, sondern hat nachteilige betriebs- und volkswirtschaftliche Folgen.

Hintergrund

  • Im Nationalrat ist nur jeder dritte Sitz von einer Frau* besetzt.

  • Österreichweit gibt es derzeit nur 7,5 Prozent Bürgermeisterinnen*.

  • In Vorständen und Aufsichtsräten kommen auf jede Frau* neun Männer*.

  • Am 1. Jänner 2018 tritt eine 30-prozentige Geschlechterquotenregelung in Kraft. Diese gilt aber nur für Unternehmen ab 1000 Arbeitnehmer*innen und ist zu niedrig. Sie gilt nur, wenn beide gleich qualifiziert sind und eines der Geschlechter aktuell unterrepräsentiert ist.

  • Viele Beispiele und Untersuchungen zeigen, dass Quoten wirken und sogar zu insgesamt besserer Qualifikation aller neu eingestellten Mitarbeiter*innen führen.

  • Die stärkere Präsenz von Frauen* in Führungsetagen hat nachgewiesene positive wirtschaftliche Effekte für Unternehmen sowie für die gesamtwirtschaftliche Produktivität.

  • Die UN-Frauen*rechtskonvention trägt ihren Vertragsstaaten auf, Maßnahmen zur Realisierung von Chancengleichheit und Gleichstellung zu setzen – dazu zählen auch Quoten.

Kontakt

Frauenvolksbegehren 2.0 – Verein für Frauen*- und Gleichstellungspolitik in Österreich

E-Mail-Adresse

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Telefon

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